Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Vertragsverhältnisse zwischen uns, der C. Osswald GmbH & Co KG (nachstehend „Verkäufer“ genannt) und unseren Kunden, sofern es sich bei diesen um natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, jeweilig in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt (nachfolgend „Kunden“ genannt).

  • 1 Geltungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen über den lilie7.de mit seinen Kunden schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an den Kunden im lilie7.de, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

  • 2 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(3) Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot.

(4) Den Zugang einer Bestellung wird der Verkäufer zunächst mit einer Bestellbestätigung bestätigen. Diese stellt eine Eingangsbestätigung dar und noch keine Annahme des Vertragsangebots. Der Verkäufer nimmt das Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware an.

Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot abzulehnen und dem Kunden ein etwa im Hinblick auf die vereinbarte Zahlungsart geändertes Angebot zu unterbreiten.

(5) Der Verkäufer ist vor Vertragsschluss berechtigt, in Bezug auf den Kunden eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Dies umfasst auch die Abfrage der in einer Datenbank einer Wirtschaftsauskunftei, z.B. der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg, zur Person des Kunden gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern der Verkäufer sein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat.

(6) Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebet oder verwendet der Verkäufer Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

  • 3 Kundenkonto

(1) Zur Durchführung einer Bestellung ist die Eröffnung eines Kundenkontos notwendig. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen der Registrierung dazu, nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und seinem Unternehmen zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten.

(2) Der Kunde erhält zu seinem Kundenkonto Zugangsdaten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und den Verkäufer über den Verlust oder den Missbrauch der Zugangsdaten unverzüglich zu unterrichten. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Zugangsdaten Dritten zur Verfügung zu stellen.

  • 4 Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Lieferungen erfolgen ab Lager oder bei Direktlieferungen ab Werk.  Der Verkäufer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Lieferverpflichtungen Dritter zu bedienen.

(2) Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3) Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.

(4) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

  • 5 Versand

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hannover, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes ab Lager/ Werk (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Kunden angezeigt hat.

  • 6 Rückgaberecht

Der Kunde ist berechtigt, die erhaltene Ware, sofern es sich nicht Besorgerware handelt, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt durch Rücksendung der Ware zurückzugeben. Zuvor ist jedoch die Anmeldung der Rücksendung erforderlich. Diese Anmeldung und Rücksendung hat über die zentrale Rücknahmestelle des Verkäufers zu erfolgen, die den Lieferpapieren entnommen werden kann. Eine Rückgabe kann nur bei unbenutzer Ware in wiederverkaufsfähigem Zustand erfolgen. Die Ware muss in Originalverpackung nebst sämtlichem Zubehör zurückgegeben werden.

Die Kosten für die Rücksendung trägt der Kunde.

Besorgerware ist von diesem Rückgaberecht ausgenommen. Um Besorgerware handelt es sich bei Ware, in dividuell für den Kunden beschafft werden muss, also die nicht im Katalog gelistet ist und auch nicht am Lager des Verkäufers vorhanden ist.

Vom Rückgaberecht ferner ausgeschlossen sind Software und Technikprodukte, bei denen ein Originalsiegel entfernt wurde sowie Lebensmittel.

  • 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers. Das gilt auch für Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Verkäufer aus jedem Rechts­grund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen. Zusätzlich werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die der Verkäufer wir auf Verlangen freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung des Verkäufers um mehr als 10 % übersteigt:

– Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung oder Vermischung, so geht das Eigentum des Kunden an der entstehenden Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer über.

– Der Kunde tritt seine durch Verarbeitung und / oder Weiterveräußerung sowie aus sonsti­gen Rechtsgründen entstehenden Forderungen in Höhe des vom, Verkäufer hierfür gelieferten Warenwertes bereits zum Zeit­punkt der Lieferung des Verkäufers an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

Der Kunde ist dem Verkäufer gegenüber verpflichtet, Auskunft über den Verbleib der Vorbe­haltsware und über die aus der Verarbeitung und/ oder Weiterveräußerung entstande­nen Forderungen zu erteilen. Er hat dem Verkäufer die Abnehmer zu benennen und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen

  • 8 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk/Lager zuzüglich Verpackung, Versand, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, gegebenenfalls Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(2)  Ist zwischen den Parteien die Zahlungsart „Vorkasse“ vereinbart, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar mit der Auftragsbestätigung fällig.

(3)  Bei Lieferung auf Rechnung sind Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  • 9 Sachmängelgewährleistung

(1) Die Haftungsdauer für Mängel beträgt für neue Sachen ein Jahr ab Ablieferung beim Kunden oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, erhebt.

Auf Verlangen des Verkäufers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis angemessen mindern und bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Schadenersatz geltend machen.

(4) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

  • 10 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, sofern sie auf einer lediglich leicht fahrlässigen Verursachung des Verkäufers beruhen und Kardinalpflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht betroffen sind. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde – es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Liegen keine anderen Anhaltspunkte vor, so ist der vertragstypische Schaden auf den dreifachen Warenwert begrenzt.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

  • 11 Vertragsaufhebung, Rücknahme

Für Aufhebungen von bestätigten Bestellungen, sofern es sich nicht um die Ausübung eines Rückgaberechts nach § 6 handelt, ist das vorherige Einverständnis des Verkäufers in Textform erforderlich. In diesem Fall kann der Verkäufer unbeschadet der Möglich­keit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15% des Netto-Ver­kaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Wird hiernach bereits ausgelieferte Waren zurückgenommen erhöht sich diese Entschädigung auf 20 % sowie auf 40 % bei Möbeln, 40 % bei Displays und 40 % bei Medientechnik zuzüglich der durch den Rücktransport entstandenen Aufwendungen, unbeschadet der weitergehenden Nachweismöglichkeiten jeder Seite. Diese Regelung gilt entsprechend, wenn der Verkäufer durch das Verhalten des Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag erhält.

  • 12 Salvatorische Klausel

Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedin­gungen bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen, so wird bereits jetzt vereinbart, sollen durch wirksame ersetzt werden, die dem Regelungszweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

  • 13 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ist Hannover. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

 

AGB Stand Februar 2023